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28.03.2417:19:51

Einbruchschutz-Lexikon

(Bezugsquelle)

A wie...
Alarmanlage

Alarmanlagen sind elektronisch betriebene Einrichtungen, die Objekte und Personen schützen.

Heute versteht man unter dem Begriff üblicherweise entweder eine Einbruchmeldeanlage (EMA) oder eine Gefahrenwarnanlage (GWA).

Während eine Einbruchmeldeanlage unerwünschtes Eindringen, z.B. von Einbrechern direkt meldet, warnt eine Gefahrenwarnanlage neben Einbrüchen auch vor Rauchentwicklung, Gas- und Wasseraustritt.

Siehe auch:

  1. Einbruchmeldeanlage (EMA)
  2. Gefahrenwarnanlage
Alarmierungsarten

Abhängig von den Funktionen der Alarmanlage und dem Meldungsereignis sind drei Arten der Alarmierung vorgesehen:

Internalarm: dient nicht zur Alarmierung Außenstehender. Er soll lediglich die im Gebäude anwesenden Personen vor einer Gefahr warnen (z.B. vor Einbruch oder Rauch) und Täter abschrecken.

Externalarm: meldet einen Einbruch durch akustische und optische Signale (Sirenen, Blitzleuchten) außerhalb des Gebäudes. Er schreckt den Täter ab und die Bewohner, Nachbarn oder Passanten auf. Fernalarm oder "stiller Alarm":

Lautlose Übertragung des Meldungsereignisses an eine externe Alarmempfangsstelle, üblicherweise an die Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) eines Wach- und Sicherheitsunternehmens, das dann hilfeleistende Maßnahmen einleiten kann.

Siehe auch:

  1. Alarmweiterleitung
  2. Einbruchmeldeanlage (EMA)
  3. Externalarm
  4. Fernalarm
  5. Internalarm
  6. Notruf- und Service-Leitstelle
  7. Stiller Alarm
Alarmplan

Der Alarmplan enthält die wichtigsten Informationen über die Vorgehensweise nach Eingang des Alarms in der Notruf- und Service-Leitstelle eines Wach- und Sicherheitsunternehmens.

In diesem Plan ist zum Beispiel eine Anfahrts- und Objektbeschreibung hinterlegt sowie eine Telefonliste, aus der hervorgeht, wer zu informieren ist.

Das können die Polizei und/oder eine oder mehrere Privatpersonen sein. In der Regel steht aber die Benachrichtigung eines Mitarbeiters des Sicherheitsdienstes an erster Stelle.

Nach Überprüfung des Alarms rückt dieser aus, um sich direkt vor Ort ein Bild von der Situation zu machen. Handelt es sich tatsächlich um einen Einbruch, alarmiert der Mitarbeiter unverzüglich die Polizei und sichert zwischenzeitlich das Gebäude ab. Einbrecher werden der Polizei übergeben.

Siehe auch:

  1. Alarmvorprüfung
  2. Alarmweiterleitung
  3. Einbruchmeldeanlage (EMA)
  4. Notruf- und Service-Leitstelle
Alarmvorprüfung

Nach Erkennen eines Alarms in der Notruf- und Service-Leitstelle eines Wach- und Sicherheitsunternehmens wird dieser zunächst überprüft.

Lässt sich ein Falschalarm ausschließen, schickt das Unternehmen einen ausgebildeten Mitarbeiter zum Objekt.

Bereits von außen erkennbare Falschalarmursachen, z. B. durch Bedienungsfehler, werden beseitigt, bei technischen Fehlern wird ein entsprechendes Serviceunternehmen informiert.

Handelt es sich tatsächlich um einen Einbruch, alarmiert der Mitarbeiter unverzüglich die Polizei und sichert zwischenzeitlich das Gebäude ab. Alternativ leitet er Sicherungsmaßnahmen anhand des beschlossenen Alarmplans ein.

Siehe auch:

  1. Alarmplan
  2. Alarmweiterleitung
  3. Einbruchmeldeanlage (EMA)
  4. Falschalarm
Alarmweiterleitung

Findet ein Einbruch oder Einbruchversuch statt, dann registriert dies die Einbruchmeldeanlage. Je nach Funktionstyp kann ein lautloses Signal an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen weitergeleitet werden (Fernalarm oder "Stiller Alarm"). Der Sicherheitsdienst überprüft den Alarm und greift dann helfend ein.

Mit Erfolg: Studien zufolge können in drei Viertel aller dadurch verhinderten Einbrüche die Täter in flagranti geschnappt und der Polizei übergeben werden.

Um Falschalarme zu vermeiden und unnötige Kosten zu sparen, ist die Anwahl der Notrufnummer 133 durch automatische Wählgeräte nicht zulässig.

Dies gilt auch für andere Rufnummern der Polizei, es sei denn, dass hierfür eine Genehmigung vorliegt. Dementsprechend dürfen auch Gefahrenwarnanlagen, die bei Gas, Feuer oder Wasser Alarm schlagen, nicht die Notrufnummer 112 noch sonstige Rufnummern der Feuerwehr anwählen. Die "Richtlinien für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei" informieren über Ausnahmeregelungen.

Siehe auch:

  1. Einbruchmeldeanlage (EMA)
  2. Externalarm
  3. Falschalarm
  4. Internalarm
Alarmzentrale

Die Alarmzentrale ist der "Kopf" der Alarmanlage.

Zu ihr gelangen die Signale der Melder, die den Einbruch registriert haben (etwa über Öffnungs- oder Glasbruchmelder) und werden dort verarbeitet. Die Alarmzentrale ist zudem Steuer- und Schaltzentrale: Über sie werden Alarmanlagen ein- bzw. ausgeschaltet (Scharf/Unscharfschalten).

Die Bedienung ist heutzutage ganz leicht: Per Fernbedienung, Code-Tastatur oder beim Auf- und Zuschließen der Haustür. Die tägliche Nutzung wird so schnell zur Routine.

Siehe auch:

  1. Alarmanlage
  2. Einbruchmeldeanlage (EMA)
  3. Gefahrenwarnanlage
  4. Melder
  5. Scharfschalten
Anbohrschutz

Der Anbohrschutz ist ein extrem harter Metallbolzen, der in einem Schließzylinder eingebaut wird. Dieser erschwert dem Einbrecher das Anbohren und somit das gewaltsame Überwinden des Zylinders.

Siehe auch:

  1. Schließzylinder
Anwesenheitsschutz

Als Anwesenheitsschutz werden Vorrichtungen bezeichnet, die den Bewohnern helfen, den Zugang zu ihrem Haus oder ihrer Wohnung zu kontrollieren.

Jeder sollte selbst entscheiden dürfen, ob man eine Person einlässt oder nicht. Elemente des Anwesenheitsschutzes sind Türspione, Gegensprechanlagen und zusätzliche Schlösser mit Sperrbügel.

Anwesenheitsschutz ist besonders wichtig, weil Einbrecher nicht nur kommen, wenn niemand zu Hause ist: In rund ein Drittel der Fälle geschehen die Einbrüche tagsüber.

Nicht nur zum Schutz von Hab und Gut, sondern vor allem zum Schutz der eigenen Person, ist es wichtig, sich auch zu schützen, wenn man sich im Haus aufhält. Elemente des Anwesenheitsschutzes leisten zudem wertvolle Hilfe bei der Abwehr von Trickbetrügern oder Haustürverkäufern.

Siehe auch:

  1. Gegensprechanlage
  2. Sperrbügel
  3. Türspion
Aufhebeln

Das Aufhebeln ist eine gängige Methode von Einbrechern. Mit Werkzeugen, sei es ein Stemmeisen oder ein Schraubenzieher, setzt der Einbrecher am Rahmen an und öffnet herkömmliche Fenster und Türen oft in Sekundenschnelle. Effektive Sicherungen dagegen sind z.B. Pilzkopfzapfen oder gestärkte Schließbleche.

Siehe auch:

  1. Pilzkopfzapfen
  2. Schließblech
Aufhebelschutz

Der Aufhebelschutz ist ein mechanischer Schutz an Fenstern und Türen, der dem Einbrecher das Aufhebeln erheblich erschwert. Solche Elemente sind zum Beispiel Pilzkopfzapfen an Fenstern oder Querriegelschlösser an Türen.

Siehe auch:

  1. Pilzkopfzapfen
  2. Querriegelschloss
Aufklärungsquote

Die Aufklärungsquote der Polizei gibt an, wie viele registrierte Einbrüche innerhalb eines bestimmten Zeitraums durch die Polizei aufgeklärt werden konnten. Aufgeklärt heißt dabei, es wurde ein Tatverdächtiger - mit hinreichendem Tatverdacht - ermittelt.

Die Statistik zeigt: Immer mehr Einbrüche werden von der Polizei aufgeklärt. Mittlerweile beträgt die Quote knapp 20 Prozent. Dennoch kann keine Entwarnung gegeben werden: Vier von fünf Einbrechern bleiben immer noch unentdeckt.

Deshalb ist die Verhinderung von Einbrüchen durch mechanische und elektronische Sicherheitstechnik so wichtig.

Siehe auch:

  1. Elektronische Sicherheitstechnik
  2. Mechanische Sicherheitstechnik
  3. Polizeiliche Kriminalstatistik
Außenbeleuchtung

Die Außenbeleuchtung eines Hauses dient zuallererst der Sicherheit.

Gezielt eingesetzte Scheinwerfer und Lampen in Kombination mit Bewegungsmeldern machen auf potentielle Einbrecher aufmerksam und können diesen schon im Voraus verschrecken. Denn kein Einbrecher macht sich gerne im Lichtkegel eines Scheinwerfers an einem Fenster oder einer Tür zu schaffen.

Lichtquellen sollten so ausgerichtet sein, dass sie die Hausfront bzw. Eingänge ausleuchten. Nach Erfahrungen der Kriminalpolizei sind Halogenscheinwerfer (mind. 500 Watt), sabotagesicher ab 3,5 m Höhe angebracht, sehr wirksam als Abschreckung.

Mit dem Einsatz von Bewegungsmeldern lässt sich dabei auch Energie sparen, da die Lampen nur bei Betreten des Grundstücks eingeschaltet werden und sich nach kurzer Zeit von alleine ausschalten.

Siehe auch:

  1. Bewegungsmelder
  2. Dualmelder (Infrarot/ Ultraschall)

Bei längerer Abwesenheit, z. B. bei Urlaubsreisen, lässt sich die Außenbeleuchtung von Zeitschaltuhren automatisch steuern, um Anwesenheit vorzutäuschen.

Aussenhautüberwachung

Unter Außenhautüberwachung wird die Überwachung aller Zugänge, Fenster und sonstiger Öffnungen sowie Wände, Decken und Böden verstanden. Dabei überwacht ein elektronisches System jeglichen Versuch in das Gebäude zu gelangen, ob durch das Fenster oder sogar durch massive Wände. Folgende sicherungstechnische Maßnahmen werden dafür unternommen:

  1. Verschlussüberwachung: Türen und Fenster werden auf den Zustand Verriegelt überwacht. Dies wird mit Schließblechkontakten realisiert.
  2. Öffnungsüberwachung: Türen und Fenster werden auf den Zustand Öffnen überwacht. Dies wird mit Magnetkontakten realisiert.
  3. Durchbruchüberwachung: Flächen, wie Wände, aber auch Glasscheiben der Fenster werden auf Durchbruch oder Durchgriff mit zum Beispiel Körperschallmeldern überwacht.
  4. Durchstiegsüberwachung: Der Durchstieg eines Täters durch eine Wand wird durch eine Alarmdrahttapete oder Körperschallmeldern überwacht.
  5. Durchgriffüberwachung: Der Durchgriff durch eine Fläche kann mit einer Hand oder mit Hilfsmitteln erfolgen. Die Überwachung erfolgt zum Beispiel mit einer Verbundglasscheibe mit Alarmdrahteinlage oder Alarmdrahtspinne.

Siehe auch:

  1. Einbruchmeldeanlage (EMA)
  2. Glasbruchmelder
  3. Magnet-Reed-Kontakte
  4. Melder
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