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28.03.2423:32:18

Einbruchschutz-Lexikon

(Bezugsquelle)

U wie...
Überfall

Der Überfall bezeichnet im Strafrecht einen unvorhergesehenen Angriff, auf den sich das Opfer nicht rechtzeitig einstellen kann. Der hinterlistige Überfall kann ein Tatbestandsmerkmal der gefährlichen Körperverletzung sein.

Wird das Opfer zudem noch bestohlen, ist der Tatbestand des Raub-Überfalls erfüllt.

Siehe auch:

  1. Einbruchdiebstahl
Überwachungsprinzip

Der Begriff Überwachungsprinzipien beschreibt verschiedene Konzepte einer elektronischen Haus- oder Wohnungssicherung, also der Sicherung durch Gefahrenwarnanlagen oder Einbruchmeldeanlagen.

Man unterscheidet drei verschiedene Arten der Überwachung:

  • Die Außenhautüberwachung, bei der alle Zugänge, Fenster und sonstige Öffnungen sowie Wände, Decken und Böden überwacht werden.
  • Die Schwerpunktüberwachung durch Melder an besonders kritischen Bereichen des Objektes.
  • Die Fallenüberwachung: Überwachung von Bereichen, die der Täter betreten muss, wenn er sich im Objekt bewegt (z. B. Überwachung des Flurs oder der Treppen mit Bewegungsmeldern). Welches Überwachungskonzept wo am geeignetsten ist, muss individuell in einer Beratung durch den Fachmann festgelegt werden.

Siehe auch:

  1. Außenhautüberwachung
  2. Einbruchmeldeanlage (EMA)
  3. Elektronische Sicherheitstechnik
  4. Gefahrenwarnanlage
  5. Schwerpunktüberwachung
Ultraschall- Bewegungsmelder

Ein Ultraschall-Bewegungsmelder erkennt und meldet Veränderungen an Schallwellen in einem definierten Bereich, etwa durch die Bewegung einer Person. Er besteht aus einem Ultraschall- Geber und einem Ultraschall- empfindlichen Sensor.

Die vom Ultraschall- Geber ausgestoßenen unhörbaren Schallwellen werden an Gegenständen im überwachten Raum reflektiert und von der Sensorelektronik verarbeitet.

Dringt nun eine sich bewegende Person in den überwachten Bereich ein, entsteht eine Ferquenzverschiebung im gewohnten „Schallbild” (Doppler-Effekt), was den Melder zum Alarmgeben veranlasst.

Siehe auch:

  1. Außenbeleuchtung
  2. Bewegungsmelder
  3. Dualmelder (Infrarot/ Ultraschall)
  4. Einbruchmeldeanlage (EMA)
  5. Infrarot-Bewegungsmelder
  6. Melder
Unterversicherung

Unterversicherung ist ein Begriff aus dem Bereich der Sachversicherungen; im Falle des Einbruchschutzes speziell aus dem Bereich der Hausratversicherung.

Ist die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, so spricht man von einer Unterversicherung. Die Unterversicherung hat zur Folge, dass im Schadenfall die Entschädigung der Versicherung nur anteilig berechnet wird.

Siehe auch:

  1. Hausratversicherung
  2. Versicherung
  3. Versicherungstipps
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