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29.03.2413:18:51

Einbruchschutz-Lexikon

(Bezugsquelle)

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Einbruchdiebstahl

Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn eine Person einen Diebstahl begeht und dafür in eine Wohnung einbricht, einsteigt, sich darin verborgen hält oder mittels eines Werkszeugs oder falschen Schlüssels sich Zugang verschafft.

Ein falscher Schlüssel ist ein Nachschlüssel, dessen Anfertigung nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Ein reiner Tatbestand „Einbruch” kommt im österr. Rechtsraum nicht vor.

Einbruch ist immer an weitere Motive oder Tatbestände gekoppelt, wie Diebstahl, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Versuch derselben. Die meisten Einbrüche haben zum Ziel, in den Besitz von Gegenständen oder Informationen zu gelangen.

In Österreich wird alle zwei Minuten in Haus, Wohnung und Büro eingebrochen. Jedes Jahr entstehen materielle Schäden in Millionenhöhe, ganz zu schweigen von den psychischen Folgen, die ein Einbruch bei den Opfern auslösen kann.

Ein effektiver Schutz ist deshalb besonders wichtig und erfolgreich: Knapp 40 Prozent der Einbrüche scheitern an bereits vorhandener Sicherheitstechnik.

Siehe auch:

  1. Elektronische Sicherheitstechnik
  2. Mechanische Sicherheitstechnik
  3. Polizeiliche Kriminalstatistik
Einbruchhemmende Rollläden

Einbruchhemmende Rollläden bieten Schutz gegen Einbrecher. Sie sind aus Aluminium, Holz oder Stahl gefertigt und werden an der Seite in Führungsschienen aus Aluminium oder Stahl befestigt.

Im Idealfall werden diese Rollläden mit einem Schutzmechanismus ausgestattet, der ein Hochschieben von außen verhindert. Auch motorgetriebene Rollläden lassen sich nur ein kurzes Stück hochschieben, da dann der Getriebemotor die Achse blockiert.

Einfache Rollläden aus Kunststoff dagegen bieten so gut wie keinen Einbruchschutz, da der Einbrecher diese einfach hochschieben oder den Kunststoff aufschneiden kann.

Siehe auch:

  1. Widerstandsklasse
Einbruchhemmung (EH)

Einbruchhemmung bezeichnet die Widerstandsfähigkeit eines Bauteils, etwa einer Tür oder eines Fensters, einem Einbruchsversuch stand zu halten.

Einbruchmeldeanlage (EMA)

Eine Einbruchmeldeanlage (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Alarmanlage bekannt) dient zur automatischen Überwachung von Haus-, Wohn- und Gewerberäumen auf unbefugtes Eindringen. Einbrüche und Einbruchsversuche werden direkt gemeldet und so den Einbrechern wertvolle Zeit zum ungestörten Arbeiten genommen. Dies funktioniert über mehrere mögliche Alarmierungsarten.

Eine Einbruchmeldeanlage besteht zunächst aus Meldern (Sensoren), die einen Eindringling entdecken. Die Sensoren sind entweder ständig aktiv oder werden über eine Scharfschalteeinrichtung ein- und ausgeschaltet. Ein weiterer Bestandteil einer Einbruchmeldeanlage ist die Alarmzentrale, die die Signale der Sensoren verarbeitet. Die Meldungsperipherie wiederum gibt die Information weiter (z.B. an einen Sicherheitsdienst), damit Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.

Mit einer Einbruchmeldeanlage kann sowohl die sogenannte Außenhaut eines Objektes als auch einzelne Räume und Gegenstände direkt überwacht werden.

Siehe auch:

  1. Alarmanlage
  2. Alarmierungsarten
  3. Alarmzentrale
  4. Externalarm
  5. Internalarm
  6. Melder
  7. Scharfschalten
Einbruchmelder

Der Einbruchmelder ist Teil einer Einbruchmeldeanlage. Er beobachtet anhand einer geeigneten physikalischen Kenngröße den zu überwachenden Bereich ständig oder in aufeinander folgenden Zeitintervallen und erkennt so Zustandsveränderungen, etwa durch einen Einbruch oder einen Einbruchsversuch.

Diese Zustandsveränderungen werden ausgewertet und auf die Einbruchmelderzentrale übertragen.

Siehe auch:

  1. Bewegungsmelder
  2. Einbruchsmeldeanlage (EMA)
  3. Glasbruchmelder
  4. Melder
  5. Öffnungsmelder
Einbruchmeldetechnik

Einbruchmeldetechnik wird dafür konzipiert und installiert, um unbefugtes Eindringen oder dessen Versuch in ein Gebäude oder Gebäudeteile zu überwachen, zu registrieren, zu melden und ggf. Gegenmaßnahmen auszulösen.

Darunter fallen in der Regel elektronische Geräte wie zum Beispiel Einbruchmeldeanlagen = Alarmanlagen. Sie verhindern nicht direkt einen Einbruch, können jedoch den Einbrecher abschrecken.

Siehe auch:

  1. Alarmanlage
  2. Einbruchmeldeanlage (EMA)
  3. Gefahrenwarnanlage
Einbruchschutz

Einbruchschutz ist eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen. Präventivmaßnahmen beim Einbruchschutz umfassen mechanische, elektronische, mechanisch-elektronische und organisatorische Gegenmaßnahmen.

Einbruchschutz ist wichtig. Denn alle zwei Minuten wird in Österreich ein Einbruch in Häuser, Wohnungen oder Geschäftsräume verübt. Jedes Jahr entstehen materielle Schäden in Millionenhöhe, ganz zu schweigen von den psychischen Folgen, die ein Einbruch bei den Opfern auslösen kann.

Effektiver Schutz gegen Einbrecher fängt bei einfachen Verhaltensregeln an. Angekippte Fenster und Terrassentüren sind nahezu eine Einladung für Diebe, nur ins Schloss gezogene Türen stellen kaum ein Hindernis dar. Hier gilt es vorzubeugen.

Den wirkungsvollsten Schutz gegen Einbrecher bietet die richtige Sicherheitstechnik, denn knapp 40 Prozent der Einbrüche scheitern heute bereits an eingebauten Schutzmaßnahmen. Einbruchhemmende Fenster und Türen verhindern zum Beispiel das sekundenschnelle Öffnen einer Terrassentür mit einem Schraubendreher. Alarmanlagen bieten einen Zugewinn von Sicherheit und Komfort und tragen dazu bei, die Einbrecher zu schnappen. In etwa drei Viertel der Fälle, in denen ein Einbruch durch eine Alarmanlage mit einer lautlose Alarmweiterleitung an einen Sicherheitsdienst verhindert wurde, konnten der oder die Täter in flagranti erwischt und dingfest gemacht werden.

Bei der Planung und beim Einbau von Sicherheitstechnik ist entscheidend, dass ein qualifizierter Sicherheitsberater zur Seite steht, der jeden individuellen Fall einschätzen kann und das richtige „Sicherheitspaket” schnürt.

Siehe auch:

  1. Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle
Eingangstür

Die Eingangstür ist die Tür, über die der Eintritt in das Haus oder die Wohnung geschieht. Die Eingangstür stellt eine Schwachstelle dar.

Die Absicherung darf sich deshalb prinzipiell nicht auf bestimmte Bereiche, etwa auf das Schloss oder sogar nur den Schließzylinder beschränken. Jede Tür ist nur so sicher wie ihr schwächstes Bauteil. Dazu gehören Wandverankerungen, Bänder- bzw. Scharnierseitenschutz, Zusatzschlösser und andere Komponenten.

Auch sollten weitere Türen die in das Haus führen, wie etwa Keller- oder Terassentüren einen ebenso hohen Sicherheitsstandard aufweisen.

Siehe auch:

  1. Türsicherung
Einsteckschloss

Das Einsteckschloss wird hauptsächlich bei Haus- und Zimmertüren verwendet. Einsteckschlösser werden so in die Rückseite der Tür eingelassen (durch Stemmen oder Fräsen einer Tasche), dass nur noch der Schlossstulp mit dem Riegel sichtbar ist. Die Sicherungsart reicht vom Buntbartschloss über das Besatzungsschloss bis hin zum Zuhaltungsschloss und Zylinderschloss.

Siehe auch:

  1. Türsicherung
Elektronische Sicherheitstechnik

Elektronische Sicherheitstechnik basiert auf Batterie- oder Netzstrom betriebenen Geräten zur Sicherung von Mensch, Haus, Grundstück und Sachgütern gegen Eindringlinge sowie vor Rauch- und Brandgefahren.

Die Maßnahmen reichen dabei vom Bewegungsmelder über Gefahrenwarnanlagen bis zur Einbruchmeldeanlage. Sie bieten dabei ein hohes Maß an Sicherheit und Komfort. Indem sie sofort bei unerwünschten Eindringlingen reagieren, helfen sie den Einbrecher zu schnappen.

Über einen lautlosen, sogenannten „stillen Alarm” wird der Einbruch direkt einem Sicherheitsunternehmen gemeldet. In drei Viertel aller dadurch verhinderten Einbrüche kann der Einbrecher in flagranti geschnappt und der Polizei übergeben werden.

Siehe auch:

  1. Bewegungsmelder
  2. Einbruchsmeldeanlage (EMA)
  3. Gefahrenwarnanlage
  4. Internalarm
Elektronisches Sicherheitssystem

Der Begriff Elektronisches Sicherheitssystem umschreibt die Technik von Alarmanlagen. Sie sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen.

Unter dem Begriff Elektronisches Sicherheitssystem bzw. Alarmanlagen verstehen wir heute üblicherweise entweder eine Einbruchmeldeanlage (EMA) oder eine Gefahrenwarnanlage (GWA), die neben der Einbruchmeldung auch vor Brandrauch, Gas- und Wasseraustritt warnt.

Eine Alarmanlage (Einbruchmeldeanlage) besteht aus den geeigneten Meldern (Sensoren), die einen Eindringling entdecken, der Alarmzentrale, die die Signale der Sensoren verarbeitet und der Meldungsperipherie, die die Information an eine Zielperson weitergibt und damit Gegenmaßnahmen einleitet.

Eine Alarmanlage soll daher:

  • durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern,
  • im Notfall hilfeleistende Dienste (Polizei, Sicherheitsdienst etc.) benachrichtigen,
  • die Aktionszeit von Dieben, Bankräubern usw. minimieren,
  • die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren, helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.

Siehe auch:

  1. Einbruchmeldeanlage (EMA)
  2. Gefahrenwarnanlage
Externalarm

Der Externalarm meldet einen Einbruch durch akustische und/oder optische Signale (Sirenen, Blitzleuchten) außerhalb des Gebäudes. Er dient in erster Linie der Abschreckung. Der „Krach“ erzeugt Verunsicherung und nimmt dem Einbrecher die Zeit zum ungestörten Arbeiten. Bewohner, Nachbarn oder Passanten werden aufgeschreckt. Aus Angst entdeckt zu werden, wird der Einbrecher die Tat voraussichtlich abbrechen.

Diese Signalgeber sollten so angebracht werden, dass ein Einbrecher diese nicht ohne weiteres erreichen und somit einfach abmontieren kann. Optische Signalgeber müssen zudem für hilfeleistende Personen deutlich erkennbar sein. Sinnvoll ist es, den Alarm immer zusätzlich per Fernalarm weiterzumelden, wodurch ein akustischer Signalgeber unter Umständen entfallen kann.

Siehe auch:

  1. Alarmierungsarten
  2. Einbruchsmeldeanlage (EMA)
  3. Falschalarm
  4. Fernalarm
  5. Internalarm
  6. Zwangsläufigkeit
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